Bestattung
Überblick zu den Bestattungsarten
- Erdbestattung
- Reihengrab*
- Wahlgrab**
- Feuerbestattung
- Urnenreihengrab*
- Urnenwahlgrab**
- Anonyme Bestattung
- möglich bei Erd- und Feuerbestattung***
- Seebestattung (der Urne)
- in speziell gekennzeichneten Gebieten auf Offener See
* Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, das Grabfeld wird "der Reihe nach" belegt
** Die Grabstelle kann individuell ausgewählt werden und nach Ablauf der Liegezeit auf Wunsch verlängert werden
***
Es gibt (im Regelfall) keine sichtbare Kennzeichnung der persönlichen
Grabstätte, Blumenschmuck kann nur an einer vorgeschriebenen Stelle
abgelegt werden
Ruhedauer
In der Regel 15 - 25 Jahre, bei Wahlstellen ist eine Verlängerung
möglich (s.o.), die genauen Zeiten richten sich nach der
Friedhofsordnung des Friedhofes auf dem bestattet werden soll.
Auf einigen Friedhöfen gibt es spezielle und kleinere
Kinder-Reihengräber mit einer kürzeren Ruhedauer, die kostengünstiger
sind, allerdings nicht verlängert werden können.
Gebühren
Es gilt jeweils die Gebührenordnung des Friedhofes, auf dem bestattet
werden soll.
Grabstellen in der Stadt sind in der Regel teurer als Stellen auf dem
Lande.
Wahlstellen (s.o.) sind teurer als Reihenstellen wegen der
Auswahlmöglichkeit der Lage und der Möglichkeit der Verlängerung der
Liegedauer nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Grab-Gestaltung
Jeder Friedhof hat eine eigene Ordnung, die Vorgaben enthält zu
Material, Größe und Breite des Steines, Art und Größe der
Grabeinfassung und Bepflanzung, Möglichkeit der Grababdeckung mit
Steinen/Platten, ggfs. Erlaubnis, eine Bank aufzustellen - u.a..
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Laudatio von Senator Mario Czaja (131kb) 