Die Bedeutung der Sterbebegleitung
Kurze Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich (abgerundet) 860.000 Menschen, d.h. etwa alle 40 Sekunden stirbt ein Mensch. Über die Hälfte dieser Menschen sterben im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim.
Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage: sind die sterbenden Menschen auch auf ihr Sterben vorbereitet gewesen, sind sie in ihrem Sterben begleitet worden?
Denn: Wenn rund alle 75 Sekunden ein Mensch in unserem Land innerhalb einer Institution des Gesundheitswesens stirbt, zeigt dies deutlich, dass der Bedarf an (Sterbe-) Begleitung für sterbende Menschen und ihre Angehörigen groß ist.
Und dennoch sind Sterben, Tod und Trauer weiterhin Tabuthemen in weiten Teilen unserer Gesellschaft. Auch für Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens, die „eigentlich“ häufig sterbenden und trauernden Menschen begegnen, sind diese Themen (und die dazugehörigen Menschen) mit Unsicherheiten, Ängsten und Gefühlen des Versagens besetzt.
Gerade hier setzt die Weiterbildung zur SterbebegleiterIn und TrauerbegleiterIn speziell für Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens an. Der Mensch – sowohl der begleitete, als auch der begleitende – wird in seiner Ganzheitlichkeit, so wie er erschaffen wurde, mit all seinen seelischen, körperlichen, geistigen, geistlichen und sozialen, Bedürfnissen und Fähigkeiten gesehen und gefördert.
Zur ganzheitlichen Begleitung von sterbenden Menschen gehört auch die Einbeziehung seiner Angehörigen vor, während und nach seinem Sterben. Sterbe- und Trauerbegleitung gehen im Idealfall ineinander über. Je ganzheitlicher die Sterbebegleitung für sterbende Menschen und ihre Angehörigen ist, desto günstigere Voraussetzungen haben die Hinterbliebenen auf ihrem Weg durch die Trauer.
Annette Dobroschke-Bornemann, TABEA e.V. , Juli 2001
