Informationen zur Obduktion
Begriffsklärung
Obduktion (lat.) / Autopsie (gr.) / Leicheneröffnung.
Obduktion ist ein Rechtsakt, der nur durch einen Arzt (Pathologen) vorgenommen werden darf.
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten => Totenschein, Obduktionsbericht.
Einwilligungen
- Eine Obduktion kann stattfinden, wenn
a) der / die Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat, oder
b) der/die erreichbare nächste Angehörige der/s Verstorbenen (bei gleichrangigen Angehörigen eine/r von ihnen) eingewilligt und dem Krankenhausarzt ein entgegenstehender Wille der/s Verstorbenen nicht bekannt geworden ist.
- Von der Obduktion ist abzusehen wenn
a) der / die Verstorbene einer die Obduktion ablehnenden Gemeinschaft angehörte, oder
b) keine Einwilligung vorliegt, oder
c) die Einwilligung innerhalb eines Tages widerrufen wurde.
- Nächste/r Angehörige/r im Sinne der AVB sind der Reihe nach Ehegatte, die volljährige Kinder (und Adoptivkinder), Eltern (bei Adoption die Adoptiveltern), Großeltern, volljährige Enkelkinder, volljährigen Geschwister.
- Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung bei einer Obduktion, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der zuständigen Behörde angeordnet ist.
Anordnungen
- Versicherungsobduktion:
Auf Wunsch der Versicherung vor Auszahlung der Versicherungssumme.
- Gerichtliche (forensische) Obduktion:
a) Unklare Todesursache.
b) Nicht natürlicher Tod.
- Gesundheitsamts-Obduktion:
Vorraussetzung: der Mensch ist an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben
(u.a. Cholera, Enteritis (Salmonellose), Paratyphus, Typhus, Ruhr, Poliomyelitis, Pest, Diphterie, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Tbc, Virushepatitis (A,B), Gasbrand, Tetanus).
Ziel
- Klärung der Todesursache / Aufdeckung unnatürlicher Todesursachen
= Rechtssicherheit.
- Ausbildung, Fortbildung und Selbst/Therapiekontrolle der Ärzte/Ärztinnen.
= Qualitätssicherung.
- Informationen über Häufigkeit, Zu / Abnahme von Krankheiten, Entdeckung neuer Krankheitsbilder
= Todesursachenstatistik
- Spezielle wissenschaftliche Ziele = Forschung.
Ablauf
- Öffnung der drei Körperhöhlen: Kopf, Brust- und Bauchhöhle. (Brustkorb und Bauchhöhle werden durch einen vom Hals bis zum Schambereich verlaufenden Schnitt eröffnet).
- Entnahme und Untersuchung der Organe à feingewebliche Untersuchungen (ggfs. werden Organproben präpariert und aufbewahrt, z.B. bei ungeklärten Todesfällen, wissenschaftlichem Interesse).
- Zurücklegen der Organe in die entsprechenden Körperhöhlen und Zunähen der Höhlen.
