Informationen zur Obduktion

Begriffsklärung

Obduktion (lat.) / Autopsie (gr.) / Leicheneröffnung.
Obduktion ist ein Rechtsakt, der nur durch einen Arzt (Pathologen) vorgenommen werden darf.
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten => Totenschein, Obduktionsbericht.

Einwilligungen

  1. Eine Obduktion kann stattfinden, wenn
    a) der / die Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat, oder
    b) der/die erreichbare nächste Angehörige der/s Verstorbenen (bei gleichrangigen Angehörigen eine/r von ihnen) eingewilligt und dem Krankenhausarzt ein entgegenstehender Wille der/s Verstorbenen nicht bekannt geworden ist.

  2. Von der Obduktion ist abzusehen wenn
    a) der / die Verstorbene einer die Obduktion ablehnenden Gemeinschaft angehörte, oder
    b) keine Einwilligung vorliegt, oder
    c) die Einwilligung innerhalb eines Tages widerrufen wurde.

  3. Nächste/r Angehörige/r im Sinne der AVB sind der Reihe nach Ehegatte, die volljährige Kinder (und Adoptivkinder), Eltern (bei Adoption die Adoptiveltern), Großeltern, volljährige Enkelkinder, volljährigen Geschwister.

  4. Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung bei einer Obduktion, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von der zuständigen Behörde angeordnet ist.

Anordnungen

  1. Versicherungsobduktion:
    Auf Wunsch der Versicherung vor Auszahlung der Versicherungssumme.

  2. Gerichtliche (forensische) Obduktion:
    a) Unklare Todesursache.
    b) Nicht natürlicher Tod.

  3. Gesundheitsamts-Obduktion:
    Vorraussetzung: der Mensch ist an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben
    (u.a. Cholera, Enteritis (Salmonellose), Paratyphus, Typhus, Ruhr, Poliomyelitis, Pest, Diphterie, Gelbfieber, Malaria, Meningitis, Tbc, Virushepatitis (A,B), Gasbrand, Tetanus).
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Ziel

  1. Klärung der Todesursache / Aufdeckung unnatürlicher Todesursachen
    = Rechtssicherheit.

  2. Ausbildung, Fortbildung und Selbst/Therapiekontrolle der Ärzte/Ärztinnen.
    = Qualitätssicherung.

  3. Informationen über Häufigkeit, Zu / Abnahme von Krankheiten, Entdeckung neuer Krankheitsbilder
    = Todesursachenstatistik

  4. Spezielle wissenschaftliche Ziele = Forschung.

Ablauf

  1. Öffnung der drei Körperhöhlen: Kopf, Brust- und Bauchhöhle. (Brustkorb und Bauchhöhle werden durch einen vom Hals bis zum Schambereich verlaufenden Schnitt eröffnet).

  2. Entnahme und Untersuchung der Organe à feingewebliche Untersuchungen (ggfs. werden Organproben präpariert und aufbewahrt, z.B. bei ungeklärten Todesfällen, wissenschaftlichem Interesse).

  3. Zurücklegen der Organe in die entsprechenden Körperhöhlen und Zunähen der Höhlen.
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