Aufbahrung

Definition

Hausaufbahrung ist das offene Aufbahren eines gestorbenen Menschen während eines gesetzlich bestimmten oder während eines behördlich genehmigten Höchstzeitraumes in nichtöffentlichen Räumlichkeiten.

Ziel

Angehörige des gestorbenen Menschen können in Ruhe, Würde und geborgener (gewohnter) Atmosphäre Abschied nehmen und den Tod mehr und mehr „begreifen“. An den körperlichen Veränderungen des gestorbenen Menschen können sie erkennen, dass dieser nicht nur schläft, sondern wirklich tot ist. Dies kann für den nachfolgenden Trauerprozess von großer Bedeutung sein.

Gesetzliche Grundlagen

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Landes-Gesetze, mit der sie die Aufbahrung in Privathäusern regeln. Örtliche Bestatter können über die jeweils geltenden Gesetze informieren.
Meist gilt: Die Aufbahrung in Privathäusern ist für 36 Stunden möglich

  • nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt/eine Ärztin
  • wenn der verstorbene Mensch keine ansteckende Erkrankung hat
  • wenn keine Obduktion geplant oder angeordnet ist
  • der Aufbahrungsraum von Wohnraum und Küche getrennt ist
  • wenn ein Bestattungsunternehmen den Transport des gestorbenen Menschen vom/zum Aufbahrungsort übernimmt.

 

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