Ambulante Familenhilfe
Ambulante sozialpädagogische Hilfen zur Erziehung
Familien in Verlust- & Trauersituationen
Durch die veränderten Lebensbedingungen ist das „System Familie“ geschwächt.Jedes Familienmitglied erlebt eine dreifache Belastung:
- Umgang mit dem eigenen Verlust
- Umgang mit den Trauerreaktionen der nahen Bezugspersonen
- Anpassung an teilweise stark veränderte Lebensumstände (wie z.B. Wohnortwechsel, neue wirtschaftliche Situation etc.)
Themenschwerpunkte sind
- die ganzheitliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben, Tod und Trauer
- Hilfestellung bei der Bearbeitung der Traueraufgaben
- Behandlung individuell aufbrechender Sinnfragen (z.B. soziale, ethische, religiöse)
- Suche und Stärkung von individuellen, personellen, wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen
- Unterstützung und Förderung der Kommunikation innerhalb des Familiensystems
- Auseinandersetzung mit veränderten Status- und Rollenverhältnissen und Hilfestellung bei denmöglichen sozialen und finanziellen Umbrüchen
Beratung und Begleitung
- für Einzelne in ihrer Verlust- und Krisensituation
- unter Einbeziehung des Familien- bzw. Bezugssystems
- mehrere Stunden in der Woche
- im persönlichen Umfeld
- durch speziell qualifizierte (Sozial-) Pädagogen
Zielgruppe
sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Bezugspersonen in durch schwere Erkrankung, Behinderung, Tod und Trauer gekennzeichneten Lebenssituationen, insbesondere durch- Leben mit einer schweren (lebenslimitierenden) Erkrankung oder Behinderung
- Trauer nach dem Sterben eines Angehörigen.
Ziel ist
- das Familien- und Bezugssystems der Sterbenden und Trauernden zu festigen
- die individuellen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen zu erschließen und zu stärken
- eine bewusste Bearbeitung der anstehenden Traueraufgaben zu ermöglichen
- und somit einer gesunden Weiterentwicklung der Kinder und Jugendlichen den Weg zu ebnen
Organisation
Für die begleiteten Einzelnen und Familien ist diese Unterstützung kostenfrei.Der TABEA e.V. bietet die pädagogischen Hilfen an gemäß:
- § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer - § 31 SBG VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe - § 35 SGB VIII
Intensive Sozialpäd. Einzelbetreuung
Diese päd. „Hilfen zur Erziehung“ sind im Trägervertrag (2478/2011) vereinbart mit dem Berliner Senat für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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Ambulante Hilfen (807kb)